Recycling
Verpackungsmaterialien bestehen aus wichtigen Rohstoffen. Durch fachgerechtes Recycling können Ressourcen geschont und damit Umwelt und Klima geschützt werden. Bitte entsorgt unsere Verpackung verantwortungsbewusst!
Was gilt es bei der Entsorgung von Elektrogeräten zu beachten?
Beim blimbini® Pro+ handelt es sich um ein Elektronikgerät, welches entsprechend der WEEE-Richtlinie nicht im Hausmüll entsorgt, sondern einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss.
Zum Schutz der Umwelt bitten wir dich, das Gerät verantwortungsbewusst zu recyclen und damit die nachhaltige Wiederverwendung der für dieses Produkt verwendeten Ressourcen zu fördern.
Wende dich hierfür direkt an uns bzw. den Händler, bei dem du das Produkt gekauft hast oder gib es bei einer kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte in deiner Nähe ab. Die Adressen hierfür erhältst du bei deiner Stadtverwaltung.
Registrierungsnummer der EAR (WEEE-Reg.-Nr.): DE82396209
LUCID-Registrierungsnummer (VerpackG-Nr.): DE2864509714828
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
Elektro- und Elektronikgeräte
Informationen für private Haushalte gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
ücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindes- tens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebens- mittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbie-ten und auf dem Markt bereitstellen.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikations- mitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronik- geräte mindestens 400 m2 betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m2 betragen.
Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärme- überträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindes- tens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer ent- sprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikations- technik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsor- genden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungs- abfall zu erfassen ist.